Vereinsstatuten der Biel-Bern-Bikers (BBB)


Statuten ()


Präambel

Die Biel-Bern-Bikers wurden am 1. Januar 2006 von töfffahrenden Eisenbahnern aus Biel gegründet mit dem Ziel, mit Kollegen aus allen Bereichen der Bahn und auch ausserhalb attraktive Motorrad-Ausflüge zu unternehmen.

Article 1 - Name, Sitz

Unter dem Namen «Biel-Bern-Bikers», nachfolgend BBB genannt, besteht ein Club im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Sitz ist in Lyss und seine Dauer unlimitiert. Die BBB sind parteipolitisch und konfessionell neutral.

Article 2 - Zweck

Die Freude am Motorradfahren und Pflege der Kameradschaft stehen im Zentrum der Clubaktivitäten.

Artikel 3 - Mitgliedschaft

Die BBB bestehen aus:

  1. Aktivmitgliedern - alle natürlichen Personen, welche am Clubleben teilnehmen (Fahrer und regelmässige Mitfahrer) und sich den Zielen des Clubs anschliessen.
  2. Passivmitgliedern - alle natürlichen Personen, Gesellschaften oder Firmen, welche den Club unterstützen und nur bei Anlässen ohne Motorrad oder nicht am Clubleben teilnehmen.

Interessierte können ab dem 18. Altersjahr dem Club jederzeit unter Zustimmung durch den Vorstand beitreten.

Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, dem Tod oder durch Ausschluss des Mitgliedes. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit mit schriftlicher Erklärung an den Vorstand möglich. Der volle Mitgliederbeitrag für das laufende Kalenderjahr ist geschuldet bzw. wird nicht zurückerstattet.

Mitglieder, welche ihren Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommen oder dem Verein Schaden zufügen, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen den Entscheid innert 30 Tagen schriftlich rekurrieren und einen Beschluss der Mitgliederversammlung verlangen. Diese entscheidet endgültig.

Den Aktivmitgliedern steht das Recht zu, an allen Clubaktivitäten sowie der Mitgliederversammlung teilzunehmen.

Den Passivmitgliedern steht das Recht zu, an den Clubaktivitäten, welche ohne Motorrad stattfinden (z. B. Grillabend) sowie der Mitgliederversammlung teilzunehmen.

Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Clubs zu wahren, die Statuten zu befolgen und den jährlichen Mitgliederbeitrag zu entrichten.

Artikel 4 - Finanzierung, Haftung

Der Club finanziert sich durch :

  1. Mitgliederbeiträge
  2. Einnahmen aus Spenden und Sponsoring

Der Verein haftet nur mit seinem eigenen Vermögen. Die persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder und Mitglieder für die Verpflichtungen des Vereins ist ausgeschlossen.

Der Verein verfügt über keine Versicherung. Versicherung (Personen-, Sach- und Fahrzeugversicherung) ist Sache der Mitglieder.

Artikel 5 - Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Artikel 6 - Organe

Die Organe des Vereins sind:

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand
  3. Die Revisoren

Artikel 7 - Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung bildet das oberste Organ der BBB. Sie wird alljährlich im Februar durchgeführt. Die Mitglieder werden schriftlich, mindestens 30 Tage vor der Versammlung, mit Bekanntgabe der Traktanden durch den Vorstand eingeladen.

Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann durch die Mitgliederversammlung selber, durch den Vorstand oder einen Fünftel der Mitglieder durch schriftliche Aufforderung beim Vorstand verlangt werden. Sie muss mindestens 14 Tage im voraus unter Angabe der Traktanden und Anträge einberufen werden.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:

  1. Genehmigung Jahresrechnung nach Kenntnisnahme des Revisorenberichtes
  2. Entlastung des Vorstandes
  3. Genehmigung von Statutenänderungen
  4. Genehmigung Tätigkeitsprogramm mit Jahresbudget
  5. Wahl der Vorstands und Revisoren

Die besprochenen Geschäfte der Mitgliederversammlung sind in einem Protokoll festzuhalten.

Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind spätestens 20 Tage vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen.

Alle Mitglieder sind stimm- und wahlberechtigt. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Die Stimmenabgabe ist nur persönlich möglich.

Die Versammlung beschliesst mit dem einfachen Mehr der gültig abgegebenen Stimmen. Im Falle von Stimmengleichheit gilt bei Sachgeschäften der Antrag als abgelehnt. Bei Wahlen gilt das absolute Mehr, im allenfalls erforderlichen zweiten Wahlgang das relative Mehr.

Die Versammlung wird vom Präsidenten, bei Abwesenheit vom Vizepräsidenten oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.

Auf Geschäfte mit grosser Tragweite, welche nicht auf der Traktandenliste stehen, kann nur eingegangen werden, wenn es die Versammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschliesst.

Der Versammlungsleiter stimmt und wählt mit.

Ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten kann geheime Abstimmungen und Wahlen verlangen.

Artikel 8 - Vorstand

Der Vorstand ist das Führungsorgan des Clubs. Er vertritt die BBB nach aussen und ist gegenüber der Mitgliederversammlung verantwortlich.

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Präsident
  2. Vizepräsident / Sekretär
  3. Kassier
  4. Allfällige Tourenleiter

Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt in den geraden Jahren durch die Mitgliederversammlung für die Amtszeit von zwei Jahren. Wiederwahl ist möglich. Eine Ersatzwahl gilt bis zum Ende der Amtszeit des ersetzten Vorstandsmitgliedes.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.

Aufgaben und Kompetenzen:

  1. Führung des Clubs nach den Grundsätzen der Statuten
  2. Umsetzung der von der Mitgliederversammlung getroffenen Beschlüsse
  3. Planung der längerfristigen Clubentwicklung
  4. Erarbeitung des Tätigkeitsprogramms mit Jahresbudget
  5. Erstellen der Statuten und deren Einhaltung überwachen
  6. Wahl von technischen Kommissionen und Beisitzern
  7. Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
  8. Wahrnehmung aller Aufgaben, die keinem anderen Organ zugewiesen sind
  9. Vertretung des Clubs nach aussenr

Der Präsident oder Vizepräsident zeichnet zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

Artikel 9 - Revisoren

Die Mitgliederversammlung wählt in ungeraden Jahren zwei Rechnungsrevisoren für eine Amtszeit von je zwei Jahren. Die Amtsdauer ist auf maximal drei Amtsperioden beschränkt.

Die Revisoren prüfen die jährliche Clubrechnung und Clubbuchhaltung. Sie erstatten der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag über die Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes.

Artikel 10 - Auflösung und Liquidation

Der Beschluss über die Auflösung und Liquidation des Clubs bedarf der Zweidrittelmehrheit der an der Mitgliederversammlung gültig abgegebenen Stimmen.

Das nach Abzug aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen ist gem. Beschluss der Mitgliederversammlung einzusetzen resp. auszuschütten.

Artikel 11 - Mitgliederbeiträge

Die Mitgliederbeiträge werden jeweils an den Mitgliederversammlungen festgelegt und im Protokoll festgehalten.


Die vorliegenden Statuten wurden durch die Mitgliederversammlung am 22. Februar 2008 genehmigt.


Präsident                                       Vize-Präsident / Sekretär
Hubert Cottet                                     Rolf Baumgartner

A g e n d a

2012

7. Juli / juillet:

Tagesausflug
Sortie d'un jour

Anmeldung / inscription


10. August / août:

Tagesausflug
Sortie d'un jour

Anmeldung / inscription


02.- 03. Sept. / sept.:

Zwei - Tagesausflug
Sortie deux jours

Anmeldung / inscription